Das Wichtigste in Kürze:

Wer kann mieten?

  • Kirchliche Gruppen und Vereinigungen
  • Vereine oder vereinsähnliche Gruppen, Kommunen, Institutionen, Stiftungen, Parteien
  • gewerbliche oder freiberufliche Anbieter

Wir vermieten an Privatleute nur im Rahmen von Amtshandlungen (Taufe, Trauerfeier), die wir durchführen.

Wie viel kostet die Miete?

Die Miethöhe ist abhängig von der Nutzung der Räume:

a) kirchlich, gemeinnützig oder ohne Gewinnerzielungsabsicht; im Rahmen von Amtshandlungen (Taufe, Trauerfeier)

Raumunter 3hab 3h
Jugendheim (EG oder UG) (bis zu 20 Personen)30 €50 €
Jugendheim Küche20 €30 €
Kleiner Saal (bis zu 40 Personen)30 €50 €
Großer Saal/Andachtsbereich (bis zu 100 Personen)50 €100 €
Kirche50 €100 €

b) gewerblich oder freiberuflich (also jeweils mit Gewinnerzielungsabsicht)

Raumunter 3hab 3h
Jugendheim (EG oder UG) (bis zu 20 Personen)60 €100 €
Jugendheim Küche40 €60 €
Kleiner Saal (bis zu 40 Personen)60 €100 €
Großer Saal/Andachtsbereich (bis zu 100 Personen)100 €200 €
Kirche100 €200 €

Die Bezahlung erfolgt in der Regel per Vorkasse.

Bei Absage eine Woche vor dem Termin wird das Nutzungsentgelt auf Antrag in voller Höhe, bei Absage einen Tag vorher das halbe Nutzungsentgelt auf Antrag erstattet.

Was für Regeln sind zu beachten?

Die wichtigsten Regeln im Überblick (Details in der Nutzungsvereinbarung bei der Buchung)

  • bei erstmaliger Nutzung: Einweisung durch die Küsterin
  • nur Veranstaltungen, die dem Auftrag der Kirche nicht widersprechen und dem Ansehen der Kirche in der Öffentlichkeit keinen Schaden zufügen können.
  • Anfallender Abfall muss mitgenommen werden.
  • Pfleglicher Umgang mit Räumlichkeiten und Möbeln (Beseitigung von Schäden wird Mieter:in in Rechnung gestellt).
  • Rauchverbot im Innenbereich
  • Vermeidung von ruhestörendem Lärm
  • Fahrräder o.ä. nur auf vorgesehenen Parkplätzen draußen abstellen
  • Hinterlassen der Räume in aufgeräumtem Zustand. Stühle und Tische so hinstellen, wie sie vorher waren.
  • Fenster und Türen bei Verlassen so schließen, dass sie nicht von außen geöffnet werden können